Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin

HolzSpielzMAusbV 1996

§ 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Holzspielzeugmacher/Holzspielzeugmacherin wird staatlich anerkannt.

§ 1 § 3